Compliance bei duisport
Eine ökologisch und sozial verantwortungsvolle Unternehmensführung hat bei der duisport-Gruppe einen hohen Stellenwert.
Wir setzen uns in unseren Geschäftsmodellen für nachhaltiges Wirtschaften, die Sicherung sozialer und ökologischer Standards sowie für Belange der Gesellschaft als Ganzes ein. Zu einem verantwortungsvollen Handeln gehört für uns auch die Einhaltung der geltenden Gesetze, sonstigen rechtlichen Vorschriften und internen Vorgaben. Um als Team erfolgreich zu sein, kommt es auf die Integrität eines jeden Einzelnen an. Unser Verhaltenskodex soll daher Maßstab und Kompass zugleich für unsere Zusammenarbeit im #teamduisport sein.
Unser VerhaltenskodexUnsere Mitarbeitenden erhalten regelmäßig Informationen zu den Themen Anti-Korruption, Verhalten im Wettbewerb, Datenschutz etc. sowie Schulungen zu Themen der Compliance. Die Abteilung Compliance steuert das Compliance Management System zentral für die duisport-Gruppe und steht in festem Austausch mit dem Risikomanagement und der Internen Revision.
Ansprechpartner ist unser Compliance Officer Christian Negele, Rechtsanwalt. Dieser berichtet in seiner Funktion direkt an den Vorstand und kann sich bei Bedarf auch an den Aufsichtsrat wenden.
UNSER
TEAM
Menschenrechte bei duisport
Es ist unser übergeordnetes Ziel, die Menschenrechte einer jeden Person zu achten, zu schützen und zu respektieren.
In unserer täglichen Geschäftstätigkeit halten wir Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und soziale Standards ein. Wir fördern Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungskette und prüfen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Anhaltspunkte für Menschenrechtsverletzungen.
Wir bekennen uns zu internationalen Regelwerken zu Menschenrechten, insbesondere zu: – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948); – die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) (1950); – der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) (1966); – die Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN BRK) (2006); – die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011) und – die weiteren, im Rahmen der Vereinten Nationen (UN) erarbeiteten Kernmenschenrechtsverträge.
UNSER
TEAM
Geschäftspartner & Lieferanten
Der Duisburger Hafen wird nach den Grundsätzen verantwortungsvoller Unternehmensführung gesteuert.
Daher erwartet die duisport-Gruppe von ihren Lieferanten und Sublieferanten ebenso die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene. Aus diesem Grund haben wir einen Verhaltenskodex für Lieferanten erarbeitet, der die Mindeststandards für jedwede Geschäftsbeziehung zu uns setzt.
Wir sind bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen. Dieser Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen, wie z. B. die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.
Hinweise & Meldungen
Jedes mögliche Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern oder sonstigen Personen in der Lieferkette gefährdet das Unternehmen. Eine positive und offene Hinweiskultur ist wichtig. Deshalb sind alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner und Betroffenen aufgefordert, Hinweise zu geben, dies gilt v.a. für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken. Ein Hinweis dient dazu, die Risiken zu erkennen, ihnen vorzubeugen, sie zu beenden oder zu minimieren. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des kontinuierlichen und langfristigen Erfolgs unseres Unternehmens und unserer Lieferkette.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über unseren Hinweisgeberprozess. Die vollständige Verfahrensordnung finden Sie hier.
- I. Übersicht / Anwendungsbereich
- II. Verfügbare Beschwerdekanäle und Ansprechpartner
- III. Ablauf des Beschwerdeverfahrens
- IV. Hinweisgeberschutz – „Non Retaliation“
I. Übersicht / Anwendungsbereich
Die duisport-Gruppe betreibt als Bestandteil ihres Compliance Management Systems ein kostenfreies telefonisches Hinweisgebersystem, die sog. „Compliance-Hotline“. Die Compliance-Hotline fungiert auch als Meldestelle für das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sie kann in deutscher und englischer Sprache angerufen werden.
Die Meldekanäle ermöglichen es daher
-Beschäftigten der duisport-Gruppe,
-Geschäftspartnern sowie
-Dritten
Hinweise und Beschwerden – auf Wunsch auch anonym – hinsichtlich
-menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowie
-hinsichtlich Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten
im Geschäftsbereich der duisport-Gruppe oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers (Lieferkette) abzugeben.
II. Verfügbare Beschwerdekanäle und Ansprechpartner
- 1. Telefon-Hotline, externer Compliance-Berater Rechtsanwalt Dr. Matthias Brockhaus: +49 (0) 800 / 5893833
- *Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr sowie 15:00 bis 19:00 Uhr (CET) – ausgenommen sind deutsche gesetzliche Feiertage.
- 2. E-Mail: interner Compliance-Officer der duisport-Gruppe, Rechtsanwalt Christian Negele: compliance@duisport.de
III. Ablauf des Beschwerdeverfahrens
1. Eingang der Beschwerde/Hinweis beim externen Compliance-Berater der duisport-Gruppe | Telefon-Hotline:
a. Sachverhalt wird erfasst b. Informationen werden hinterfragt c. Offene Fragen werden aufgeklärt d. Mitteilung einer Projektnummer an den Hinweisgeber Beschwerde/Hinweis per E-Mail: a. Hinweisgeber erhält eine Eingangsbestätigung b. Mitteilung einer Projektnummer an den Hinweisgeber |
2. Prüfung der Beschwerde/Hinweis | Die Beschwerde oder der Hinweis werden vom externen Compliance-Berater geprüft und rechtlich bewertet. Der externe Compliance-Berater erarbeitet erste Handlungsempfehlungen. |
3. Reporting | Die zuständige Stelle der duisport-Gruppe erhält einen Compliance-Report. |
4. Weitere Aufklärung des Sachverhalts/Erarbeitung einer Lösung | Ggfs. im Austausch mit dem Hinweisgeber wird der gemeldete Sachverhalt durch die duisport-Gruppe aufgearbeitet. Die duisport-Gruppe entwickelt (ggf. im Austausch mit dem Hinweisgeber) Lösungsansätze/Abhilfemaßnahmen. |
5. Umsetzung der Lösungsansätze und Abhilfemaßnahmen | Die Lösungsansätze und Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt. |
6. Überprüfung und Abschluss | Das erzielte Ergebnis/die gefundene Lösung wird mit dem Hinweisgeber evaluiert. |
IV. Hinweisgeberschutz – „Non Retaliation“
Die Hinweisgeber haben wegen der Inanspruchnahme der Compliance-Hotline – egal ob per Telefon oder per E-Mail – keine Nachteile durch Unternehmen der duisport-Gruppe zu befürchten.
Die Unternehmen der duisport-Gruppe verpflichten sich ausdrücklich, keine Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen („Non-Retaliation-Policy“).
Der Schutzanspruch besteht jedoch nicht, wenn Gegenstand der Meldung willentlich und wissentlich falsche oder irreführende Informationen sind oder die Meldung sonst missbräuchlich erfolgt ist.
Bei Fragen zum Beschwerdesystem steht Ihnen unsere Compliance-Abteilung jederzeit gern zur Verfügung.