Drei Binnenschiffe auf dem Rhein, aus der Vogelperspektive

Services für die Schifffahrt

Anmeldung

Gemeinsam digital – jetzt RPIS nutzen!

Im Zuge der Digitalisierungsprozesse bei duisport wird das RPIS als Meldeportal eingeführt. Ziel des Portals ist es, sowohl die Meldung von Schiffanläufen und -abgängen als auch Umschlagsmeldungen an die Hafenbehörden transparent und verlässlich zu gestalten.

In diesem Zusammenhang sind die Umschlagsbetriebe im Duisburger Hafen verpflichtet, die Schiffsumschläge über das RPIS zu melden. Damit dies reibungslos funktioniert, bitten wir Sie als Reeder/ Partikulier, Ihre Buchungsanfragen für die Time-Slots zur Abwicklung der Güter an den Terminals direkt über das Meldeportal zu vereinbaren.

Wie Sie das System nutzen, erfahren Sie in folgendem Tutorial-Video:

  • Barge Operator: Schiffsreise planen (deutsch) – Link
  • Barge Operator: Planning a Voyage (englisch) – Link

Die Registrierung für das System erfolgt über den folgenden Link: RPIS Platform

Sollten Sie weitere Fragen zur Nutzung des Meldeportals haben, können Sie sich jederzeit an RheinPorts wenden. Zudem bietet RheinPorts Schulungen an, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern.

RheinPorts GmbH

Die RheinPorts GmbH (RheinPorts) ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht. Beteiligt an der Gesellschaft sind aktuell der Duisburger Hafen AG (duisport), die Schweizerischen Rheinhäfen und die CCI Alsace Eurométropole (Ports de Mulhouse). RheinPorts betreibt das RPIS.

Fragen zu RPIS oder RheinPorts? Gerne dürfen Sie sich per Mail an das RheinPorts-Team wenden.

Kontakt RheinPorts

Schiffsanmeldesystem RPIS

Das RiverPorts Planning and Information System (RPIS) ist in Europa das erste umfängliche Hafenkommunikationssystem (Verkehrsmanagementplattform) im Hinterland. Es deckt heute die Abwicklung von Containerschiffen an zahlreichen Binnenhäfen ab. Vereinfacht ausgedrückt werden über das System notwendige Informationen zwischen allen relevanten Anspruchsgruppen in internationalen Lieferketten ausgetauscht, um den physischen Warentransport und insbesondere den Umschlag an Logistik-Hubs bestmöglich zu unterstützen.

RheinPorts hat das Ziel, das Hafenkommunikationssystem gemeinsam mit Partnern und Anwendern kontinuierlich funktional und geographisch gemäß Marktanforderungen zu erweitern. Die Plattform soll einen Standard am Rhein und im europäischen Hinterland bilden. Künftig wird RPIS als intelligente Dienstleistungsplattform ausgebaut und in die Warenströme und Lieferketten integriert, zu einer sogenannten „Smart Port and Logistics Service Platform“.

Zur Registrierung

Services

Entgelt

Für die Nutzung von Häfen und deren Anlagen muss der Eigentümer des Wasserfahrzeugs oder der schwimmenden Anlage Hafengeld entrichten. Ufergeld ist für alle Güter zu bezahlen, die über das Ufer oder von Schiff zu Schiff umgeschlagen oder unter Benutzung einer Hafeneinrichtung bewegt werden. Ufergeld ist von dem im Hafen angesiedelten Unternehmen zu zahlen, welches den Güterumschlag durchführt.

Die aktuelle Tarifübersicht Hafen- und Ufergeld steht Ihnen hier als Download bereit:

 

Die Tarifstelle für den Aufenthalt von 1 bis 3 Kalendertagen gilt auch
zu Ostern vom 17.04.2025 (Donnerstag), 18.00 Uhr,

  • bis 22.04.2025 (Dienstag), 8.00 Uhr, somit für 6 Tage;
  • zu Pfingsten vom 06.06.2025 (Freitag), 18.00 Uhr,
    bis 10.06.2025 (Dienstag), 8.00 Uhr, somit für 5 Tage;
  • zu Weihnachten vom 23.12.2025 (Dienstag), 18.00 Uhr,
    bis 27.12.2025 (Samstag), 8.00 Uhr, somit für 5 Tage;
  • zu Silvester vom 30.12.2025 (Dienstag), 18.00 Uhr,
    bis 02.01.2026 (Freitag), 8.00 Uhr, somit für 4 Tage.

Die Regelungen gelten ausschließlich für Motorgüterschiffe ohne Güterumschlag.
Es gilt immer der schriftliche Tarif als Bezugsquelle.

Hafengeld

Die errechneten Kosten betragen 0,00 Euro *

Ufergeld

Die errechneten Kosten betragen 0,00 Euro *