Services für die Schifffahrt
Anmeldung
Eine unkomplizierte Anmeldung ist der erste Schritt für einen reibungslosen Hafenaufenthalt. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente, um Ihre Ankunft im Duisburger Hafen optimal vorzubereiten:
Melden Sie Ihr Schiff ganz einfach per E-Mail bei der Hafenbehörde an (anmeldung@duisport.de). Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Informationen:
- Schiffsdaten (Name, IMO- /ENI-Nummer, Typ, Abmessungen)
- Geplante Ankunftszeit (ETA)
- Details zur Ladung (inkl. Gefahrgut, falls zutreffend)
Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung aller benötigten Arrival-Informationen.
Services

Frischwasser (haushaltsübliche Mengen)
Erhältlich beim Hafenmeister im Pegelhaus. Das Trinkwasser für Frachtschiffe ist im Hafengeld integriert. Somit ist jedes Frachtschiff, das zum Laden von Trinkwasser den Hafenmund befährt, auch liegegeldpflichtig.
Fahrgastschiffe sind von der Trinkwasserabgabe ausgenommen.

Landstrom
Die neuen Landstromsäulen im Duisburger Hafen ermöglichen den Schiffen eine umweltfreundliche Energieversorgung während der Liegezeit. Dadurch sparen Sie Kraftstoff, reduzieren Emissionen und schonen die Umwelt. Sie können Ihr Schiff über einen CEE-Stecker mit den Ladesäulen verbinden und den Ladevorgang mit einer RFID-Karte starten/beenden. Die RFID-Karten können bei der Stadtwerke Duisburg erworben werden. Die aktuellen Preise sind wie folgt zu entnehmen:

Müllentsorgung
Die Entsorgung von Hausmüll ist kostenlos. Gewerblicher Abfall wird entsprechend berechnet. Müllsäcke können bei der Crew unseres Arbeitsschiffs, der duisport I, abgegeben werden (Kontakt: 0160-5309715).
Laden Sie sich hier den aktuellen Schiffsabfallbewirtschaftungsplan herunter.
Entgelt
Für die Nutzung von Häfen und deren Anlagen muss der Eigentümer des Wasserfahrzeugs oder der schwimmenden Anlage Hafengeld entrichten. Ufergeld ist für alle Güter zu bezahlen, die über das Ufer oder von Schiff zu Schiff umgeschlagen oder unter Benutzung einer Hafeneinrichtung bewegt werden. Ufergeld ist von dem im Hafen angesiedelten Unternehmen zu zahlen, welches den Güterumschlag durchführt.
Die aktuelle Tarifübersicht Hafen- und Ufergeld steht Ihnen hier als Download bereit:
Die Tarifstelle für den Aufenthalt von 1 bis 3 Kalendertagen gilt auch
zu Ostern vom 17.04.2025 (Donnerstag), 18.00 Uhr,
- bis 22.04.2025 (Dienstag), 8.00 Uhr, somit für 6 Tage;
- zu Pfingsten vom 06.06.2025 (Freitag), 18.00 Uhr,
bis 10.06.2025 (Dienstag), 8.00 Uhr, somit für 5 Tage; - zu Weihnachten vom 23.12.2025 (Dienstag), 18.00 Uhr,
bis 27.12.2025 (Samstag), 8.00 Uhr, somit für 5 Tage; - zu Silvester vom 30.12.2025 (Dienstag), 18.00 Uhr,
bis 02.01.2026 (Freitag), 8.00 Uhr, somit für 4 Tage.
Die Regelungen gelten ausschließlich für Motorgüterschiffe ohne Güterumschlag.
Es gilt immer der schriftliche Tarif als Bezugsquelle.